Infoveranstaltung zur elektronischen Arbeitsunfähigskeitsbescheinigung
Seit dem 1. Januar gehört ein weiteres Stück Papier (in den meisten Fällen) der Vergangenheit an. Für gesetzlich versicherte Beschäftigte übermitteln Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Krankenhäuser die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch elektronisch an die Krankenkasse. Dort müssen Arbeitgebende diese abrufen.
Zahlreiche Mitglieder verfolgten vor Ort und online die Ausführungen von Holger Harmsen und Oliver Damm von der IKK classic. Ergänzend berichtete Volker Bisping, Syndikusrechtsanwalt der Kreishandwerkerschaft, über arbeitgeberfreundliche Tendenzen in der aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht.